Definition:
Anwendung:
Bei großen Hautdefekten, die weder durch Dehnungsplastik noch durch Lappenplastiken verschlossen werden können, kann sich die Notwendigkeit eines freien Transplantates ergeben. Bei kleineren Transplantaten in kosmetisch auffälligen Bereichen (z.B. Gesicht) sollte ein Vollhauttransplantat aus der Nähe des zu deckenden Defektes erfolgen (z.B. von retroaurikulär für Gesichtsläsionen).
Bei anderen größeren Defekten werden Spalthauttransplantate eingesetzt, wobei die Spalthautentnahme häufig vom Oberschenkel bzw. der Glutealregion erfolgt.
Prinzip:
Mittels eines mechanischen oder batteriebetriebenen Dermatoms erfolgt die flächige Abtragung der Haut an der Entnahmestelle mit einer Dicke zwischen 0,3 und 0,8 mm. Das entnommene Transplantat kann entweder in seinem originären Zustand verpflanzt werden, bei Deckung von größeren Defekten empfiehlt sich ein so genanntes Meshen, bei der der Transplantationslappen durch Einschnitte zu einem romboidalen Netz verarbeitet wird, wodurch man die ursprüngliche Entnahmefläche bis auf das sechsfache vergrößern kann. Das Transplantat kann entweder mit Fibrinklebern, Metallklammern oder Nähten fixiert werden. Wichtig ist eine Inzision des Transplantates an einigen Stellen, um den Abfluss von Wundsekret zu gewährleisten. Der Verband sollte abschließend mit semipermeablen Wundauflagen erfolgen. Zudem ist eine ausreichende Immobilisation (z.B. der Extremität) erforderlich, um ein Abreißen des Transplantates zu verhindern.